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Neuigkeiten zu Coronaregeln in der Fahrschule!

24.11.2021 | FAHRSCHUL-NEWSNeuigkeiten zu Coronaregeln in der Fahrschule!

Liebe Fahrschüler*innen, liebe Eltern,

die Pandemie ist mit voller Wucht zurückgekehrt. Am 25.11.2021 tritt die neue Corona Schutzverordnung für Hessen in Kraft.
Damit gelten für uns Fahrschulen neue Regeln:

  1. Für die Teilnahme am Theorie Unterricht und an den Fahrstunden gilt die 3 G Regelung.
    Vor jeder Fahrstunde und vor jedem Theorie Unterricht wird Euch der Fahrlehrer bitten einen Nachweis vorzulegen (Impfnachweis, Genesenennachweis, Schnelltest max. 24 Stunden alt, PCR Test max. 48 Stunden alt oder das Testheft der Schule). Ohne diesen Nachweis darf weder am praktischen noch theoretischen Unterricht teilgenommen werden. 
    Bei nicht persönlich bekannten Schülern, verlangt der Fahrlehrer auch die Vorlage eines originalen Ausweisdokuments.
  2. Im theoretischen Unterricht und während der Fahrstunden besteht eine Maskenpflicht
  3. Als Inhaber bin ich verpflichtet die 3 G Regelung bei meinen Mitarbeitern zu überprüfen und zu dokumentieren.
    Das ist heute geschehen. Mit uns seid Ihr sicher unterwegs.
  4. Bei der theoretischen und praktischen Prüfung gilt die 3 G Regelung.
    Ihr müsst dem Prüfer vor Beginn der Prüfung einen Nachweis vorlegen. Habt Ihr keinen Nachweis dabei, findet die Prüfung nicht statt. Die Prüfgebühr ist dennoch zu entrichten.

Wir hoffen alle, dass wir mit diesen Maßnahmen auch in diesem Winter gesund durch die Pandemie kommen.

Vielen Dank für Euer Verständnis und Eure Mitwirkung, dass wir alle gesund bleiben.

Euer Christoph Paul

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