Ausbildung PKW/Motorrad

Klasse theoretische Ausbildung praktische Ausbildung**
B

12 Doppelstunden* Grundstoff für alle Klassen

(bei Erweiterung nur 6 Doppelstunden)

2 Doppelstunden* Zusatzstoff Klasse B

Grundausbildung**;

Sonderfahrten a 45 min.: 

5 x Überlandfahrt,

​4 x Autobahnfahrt und 

3 x Dunkelheitsfahrten

B196 4x90 Minuten

mindestens 5x90 Minuten, Grundfahraufgaben und unter anderem Autobahn und Landstrasse; wenn Ausbildungsziele erreicht wurden dann Bescheinigung. Wenn es notwendig ist, dann müssen weitere Fahrstunden absolviert werden

B96 150 Minuten

Praktische Übungen: 210 Minuten (2,5 Stunden)

Fahren im Realverkehr: 60 Minuten (1 Stunde)

BE keine theoretische Ausbildung vorgeschrieben

Grundausbildung**;

Rangierübungen (Rückwärtsfahren und an- und abkuppeln)

Sonderfahrten a 45 min.:

3 x Überlandfahrt,

1 x Autobahn und

1 x Dunkelheitsfahrt, 

Mofa 6 Doppelstunden* 90 min. praktisches Fahren
AM

12 Doppelstunden* Grundstoff für alle Klassen;

2 Doppelstunden* Zusatzstoff Klasse A oder AM

nur Grundausbildung** plus Grundfahraufgaben
A1

12 Doppelstunden* Grundstoff für alle Klassen,

(bei Erweiterung nur 6 Doppelstunden*);

4 Doppelstunden* Zusatzstoff für die Klasse A

Grundausbildung** inklusive Grundfahraufgaben;

 Sonderfahrten a 45 min.: 

5 x Überlandfahrt,

​4 x Autobahnfahrt und 

3 x Dunkelheitsfahrten,

A2

12 Doppelstunden* Grundstoff für alle Klassen,

(bei Erweiterung, wenn Vorbesitz Klasse A1 weniger als 2 Jahre, nur 6 Doppelstunden*);

4 Doppelstunden* Zusatzstoff für die Klasse A

Beim Aufstieg von A1 nach A2 ist bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 kein Theorieunterricht vorgeschrieben.

Grundausbildung** inklusive Grundfahraufgaben;

Sonderfahrten a 45 min.: 

5 x Überlandfahrt,

​4 x Autobahnfahrt und 

3 x Dunkelheitsfahrten;​

 

Bei der Erweiterung von Klasse A1 auf A2 (Aufstiegsprüfung) gilt folgendes:

  1. Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 ist keine praktische Ausbildung vorgeschrieben. Allerdings muss sich der Fahrlehrer, bevor er den Bewerber zur Prüfung vorstellt, davon überzeugen, dass dieser die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt. 
     

  2. Besitzt der Bewerber die Klasse A1 noch nicht seit mindestens zwei Jahren, ist die Anzahl der besonderen Ausbildungsfahrten reduziert auf:   

Sonderfahrten a 45 min.:

3 x Überlandfahrt,

2 x Autobahnfahrt und

1 x Dunkelheitsfahrt 

A

12 Doppelstunden* Grundstoff für alle Klassen,

(bei Erweiterung, wenn Vorbesitz Klasse A2 weniger als 2 Jahre, oder wenn die Erweiterung von der Klasse A1 kommt, nur 6 Doppelstunden*);

4 Doppelstunden* Zusatzstoff für die Klasse A

Beim Aufstieg von A2 nach A ist bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 kein Theorieunterricht vorgeschrieben.

Grundausbildung** inklusive Grundfahraufgaben;

Sonderfahrten a 45 min.: 

5 x Überlandfahrt,

​4 x Autobahnfahrt und 

3 x Dunkelheitsfahrten;​

 

Bei der Erweiterung von Klasse A2 auf A (Aufstiegsprüfung) gilt folgendes:

  1. Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 ist keine praktische Ausbildung vorgeschrieben. Allerdings muss sich der Fahrlehrer, bevor er den Bewerber zur Prüfung vorstellt, davon überzeugen, dass dieser die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt. 
     

  2. Besitzt der Bewerber die Klasse A2 noch nicht seit mindestens zwei Jahren oder will er von der Klasse A1 direkt auf A aufsteigen, ist die Anzahl der besonderen Ausbildungsfahrten reduziert auf:   

Sonderfahrten a 45 min.:

3 x Überlandfahrt,

2 x Autobahnfahrt und 

1 x Dunkelheitsfahrt 

 

* eine Doppelstunde dauert 90 Minuten

** Praktische Ausbildung/Grundausbildung

Der praktische Unterricht besteht aus der Grundausbildung und den besonderen Ausbildungsfahrten (Sonderfahrten/Pflichtstunden). Die Grundausbildung muss beendet sein, bevor mit den besonderen Ausbildungsfahrten angefangen wird. Die Zahl der Stunden in der Grundausbildung kann abhängig von den persönlichen Fähigkeiten und den persönlichen Lernfortschritten stark variieren.