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Aktuelles

Natürlich steht Deine Führerscheinausbildung für uns immer an erster Stelle. Doch auch darüber hinaus hält unsere Fahrschule für Dich eine Vielzahl zusätzlicher attraktiver Angebote bereit. An dieser Stelle findest Du aktuelle Informationen und Impressionen zu Veranstaltungen, News und interessante Artikel rund ums Fahren!

So sehen Sieger aus: In unserer Rubrik Bestanden gratulieren wir unseren Fahrschülern zur erfolgreichen Führerscheinprüfung. Gerne helfen wir auch Dir dabei, Dich schon bald in die Reihe der lachenden Gewinner einzureihen! Wir beraten Dich jederzeit gerne in allen Fragen rund um die Ausbildung.

Unfallflucht: (K)ein Bagatelldelikt!? Unser Experte klärt Dich auf!

15.05.2023 | FAHRSCHUL-WISSEN

Etwa jeder vierte Unfallbeteiligte in Deutschland entfernt sich unerlaubt vom Unfallort. Nicht alle handeln dabei vorsätzlich. Strafrechtliche Konsequenzen drohen ihnen trotzdem. Unfallflucht zählt zu den häufigsten Verkehrsdelikten auf deutschen Straßen. Rund eine halbe Million Fahrer machen sich hierzulande Jahr für Jahr strafbar, indem sie sich nach einer Kollision unerlaubt vom Unfallort entfernen. Dabei werden viele unwissentlich zu Verkehrssündern: Insbesondere bei Bagatellschäden sind sich Unfallverursacher der Rechtslage nicht bewusst. Doch diese könnte sich in Zukunft ändern: In jüngster Zeit wurden Pläne des Justizministers Marco Buschmann (FDP) bekannt, wonach der Tatbestand der Fahrerflucht möglicherweise gelockert werden soll. Demnach soll das unerlaubte Entfernen vom Unfallort in Fällen ohne Personenschaden von einer Straftat zur Ordnungswidrigkeit herabgestuft werden. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) und der Deutsche Richterbund (DRB) äußerten sich skeptisch zu dem Reformvorschlag. Laut einem Sprecher des Justizministeriums befinden sich die Überlegungen zurzeit noch in einem frühen Stadium, bis auf weiteres gilt für sämtliche Verkehrsunfälle die bestehende Gesetzeslage. Um deren Tücken wissen wir: „Bei geringen oder gar nicht erkennbaren Schäden sind sich viele Verkehrsteilnehmer nicht bewusst, wie sie sich als Verursacher korrekt verhalten müssen.“ Dabei obliegt die ordnungsgemäße Abwicklung eines Unfalls vollständig der Verantwortung des Verursachers. Leider erliegen noch immer viele Fahrer dem Irrglauben, dass es ausreicht, einen Zettel mit den eigenen Daten am beschädigten Fahrzeug zu hinterlassen. Ist der Geschädigte an der Unfallstelle nicht anzutreffen, muss aber unabhängig des entstandenen Schadens zuallererst die Polizei informiert werden. Erst dann ist es erlaubt, den Unfallort zu verlassen. Auch, wer sich nur kurzzeitig von der Unfallstelle entfernt, ohne vorher Meldung zu machen, macht sich der Fahrerflucht schuldig und riskiert schwerwiegende Konsequenzen. Ein angezeigter Unfall ist eine Ordnungswidrigkeit, die Folgen sind eine mündliche Verwarnung oder ein Bußgeld. Fahrerflucht konstituiert hingegen laut §142 StGB eine Straftat und wird entsprechend geahndet. Bei Verurteilung drohen mehrmonatige Fahrverbote, Führerscheinentzug und je nach Schwere des Schadens bis zu drei Jahre Freiheitsentzug. Zusätzlich zu den strafrechtlichen Folgen kann auch die Versicherung Regressforderungen in Höhe von bis zu 5000 Euro geltend machen. Unwissenheit oder Schock wirken sich indes nicht strafmildernd aus. Wir appellieren deshalb, als Unfallverursacher einen kühlen Kopf zu bewahren und sich nicht leichtfertig von der Unfallstelle zu entfernen: „Die Entscheidung, ob der entstandene Schaden eine Meldung rechtfertig, liegt nicht im Ermessen des Verursachers. Wenn der Halter des beschädigten Fahrzeugs nicht auffindbar ist, informieren Sie in jedem Fall die Polizei. Selbst wenn der Geschädigte Sie zur Weiterfahrt auffordert, tauschen Sie sicherheitshalber Personalien aus.“ Gibt es vor Ort keine unmittelbare Möglichkeit, den Unfall polizeilich zu melden, sind Unfallverursacher gesetzlich verpflichtet, eine angemessene Zeit abzuwarten, um der Mitteilungspflicht nachzukommen und den Geschädigten zu informieren. Als Richtwert gilt abhängig von den äußeren Umständen eine Zeitspanne zwischen 30 und 60 Minuten. Taucht der Fahrzeughalter in dieser Zeit nicht auf, führt der anschließende Gang dann ohne Umwege zur nächstgelegenen Polizeidienststelle.

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Gute Vorsätze: Von der Absicht zur Handlung

15.12.2022 | FAHRSCHUL-WISSEN

Das neue Jahr beginnen viele Menschen traditionell mit guten Vorsätzen. Doch nur den wenigsten gelingt es, die löblichen Absichten aus der Silvesternacht langfristig im Alltag zu integrieren. Mehr Sport, gesündere Ernährung oder endlich das Rauchen aufgeben: Das Fassen guter Vorsätze gehört zur Silvesternacht wie Bleigießen und Dinner for One. Woher genau diese Tradition rührt, ist nicht belegt. Schon im antiken Rom haben die Beamte zum Jahresbeginn ihren Treueschwur gegenüber dem Kaiser erneuert. Klar ist, dass der kalendarische Neuanfang einen psychologisch günstigen Zeitpunkt für Veränderung darstellt. Mit dem 1. Januar beginnt schließlich im wahrsten Sinne des Wortes eine neue Zeitrechnung – und im neuen Jahr wird bekanntlich alles anders. „Gut ist der Vorsatz, aber die Erfüllung ist schwer“, das wusste bereits Goethe. Dass sich daran in über 200 Jahren nichts geändert hat, zeigt eine Umfrage des Statistischen Bundesamtes (Destatis): Demnach überdauern mehr als ein Drittel aller guten Vorsätze nicht einmal den ersten Monat. Die Gründe für das Scheitern sind vielfältig, das eigene Verhalten langfristig zu verändern, ist eine häufig unterschätzte Aufgabe. Vom Alltag eingeholt, verfallen wir schnell wieder in alte Muster und Gewohnheiten. Damit es nicht bei der bloßen Absichtserklärung bleibt, braucht es deshalb Strategien. Wie es gehen kann, zeigt ein besonders unter jungen Menschen beliebtes Beispiel für einen guten Vorsatz zum Jahresbeginn: der Erwerb des Führerscheins. Mitentscheidend für den Erfolg dieses wie auch vergleichbarer Vorhaben ist, was in der Verhaltensforschung intrinsische Motivation heißt – der innere Antrieb. Zwar können auch äußere Faktoren unser Handeln beeinflussen, je mehr wir aber selbst von einem Vorhaben überzeugt sind, desto höher liegen die Erfolgsaussichten. „Ein Fahrschüler, der aus Gruppenzwang oder angespornt von einer versprochenen Belohnung zu uns kommt, zeigt in der Regel nicht die gleiche Entschlossenheit, wie jemand, der vor allem angetrieben ist von dem Wunsch nach mobiler Unabhängigkeit“,habe ich als Fahrlehrer und Inhaber der Fahrschule bereits häufiger festgestellt. Weiterhin ist es hilfreich, Verbindlichkeiten herzustellen und strategisch vorzugehen. Mit ausformulierten Zielvorgaben und einem dazugehörigen Zeitplan wird aus einem guten Vorsatz ein ernstgemeintes Unterfangen. Die Ziele und damit verbundenen Erwartungen sollten realistisch sein, sonst ist Frust vorprogrammiert. „Auf dem Weg zum Führerschein, dem übergeordneten Ziel, feiere ich mit meinen Schülerinnen und Schülern auch kleinere Etappensiege. Das kann die bestandene Theorieprüfung sein, genauso aber auch schon die Anmeldung für selbige“, sagt der Chef. Bei der dauerhaften Überwindung des inneren Schweinehundes können indes auch Gedächtnisstützen helfen. Diese sollten laut Erkenntnissen der Verhaltensforschung möglichst dort platziert werden, wo das zu ändernde Verhalten stattfindet – das Vorhängeschloss am Süßigkeitenschrank mag hier als plastisches Beispiel dienen. Aber auch mit deutlich weniger drastischen Maßnahmen geraten die guten Vorsätze im Alltagstrott nicht in Vergessenheit: „Schon eine Erinnerung im Handy oder entsprechende Kalendereinträge helfen, am Ball zu bleiben“, weiß Christoph Paul. „Viele meiner Schülerinnen und Schüler haben bestimmte Wochentage für Theorieunterricht und Fahrstunden blockiert, so stellt sich schon in kurzer Zeit auch innerlich ein Rhythmus ein.“ Wer es also mit den guten Vorsätzen ernst meint, belässt es nicht mit feierlichen Absichtserklärungen in der Silvesternacht. Damit der Schwung tatsächlich ins neue Jahr überschwappt, bedarf es abseits des guten Willens zusätzlicher und kontinuierlicher Anstrengung. Wie es das gesamte Jahr über mit dem Führerschein klappt, verrät Christoph Paul jederzeit gern persönlich unter der Durchwahl 06104-101311 oder direkt bei uns hier in der Fahrschule: Fahrschule Christoph Paul, Herderstrasse 1-3, 63150 Heusenstamm.

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Nebel auf der Straße: So behalten Sie die Durchsicht

15.11.2022 | FAHRSCHUL-WISSEN

In der kalten Jahreszeit haben Verkehrsteilnehmer mit einer Vielzahl witterungsbedingter Sichteinschränkungen zu kämpfen. Dichter Nebel zählt dabei zu den spezielleren Herausforderungen. Um angesichts drohender Orientierungslosigkeit den Überblick zu behalten, ist am Steuer eine angemessene Reaktion entscheidend. Eine plötzlich auftauchende Nebelwand gehört zu den Horror-Szenarien eines jeden Autofahrers: Schlagartig versinkt die Umgebung im grauen Dunst, die Sicht beschränkt sich auf nur wenige Meter der Fahrbahn. Bei nicht mehr voraussehbarem Straßenverlauf und dem unvorhersehbaren Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer, ist die Gefahr vorprogrammiert. Angaben des Statistischen Bundesamts zufolge ereigneten sich 2021 auf Deutschlands Straßen 309 nebelbedingte Unfälle. Viele der Betroffenen sind mit der oft unerwartet auftretenden Sichteinschränkung überfordert. Doch auch Fahren bei Nebel ist erlernbar, wissen wir hier von der Fahrschule: „Nebel ist ein gleichermaßen unliebsames wie heimtückisches Phänomen, denn dieser kann, unabhängig der Tageszeit, vom einen auf den anderen Moment selbst einen gut ausgeleuchteten Streckenabschnitt nahezu vollständig schlucken. Reagieren Sie deshalb, indem Sie Ihr Fahrverhalten unverzüglich anpassen, sobald sich eine Verschlechterung der Sichtverhältnisse andeutet.“ „Reduzieren Sie zunächst Ihre Geschwindigkeit und wahren Sie ausreichend Sicherheitsabstand zu Ihrem Vordermann“, empfehlen wir. Auf Autobahnen und Landstraßen fungieren dabei die in einem Abstand von 50 Metern am Fahrbahnrand aufgestellten Leitpfosten als wertvolle Orientierungshilfen bei unzureichenden Sichtverhältnissen. „In der Eintönigkeit einer dichten Nebelbank verliert man am Steuer schnell jegliches Gespür für Geschwindigkeit, behalten Sie deshalb auch den Tacho im Auge.“ Um die Sichtbarkeit des eigenen Fahrzeugs zu erhöhen, ist bei einer Sichtweite von unter 50 Metern zusätzlich zum Abblendlicht die am hinteren Wagenteil angebrachte Nebelschlussleuchte einzuschalten. Wichtig:" Die Nebelschlussleuchte wird nur bei einer Sichtweite von 50m oder weniger eingeschaltet, dann gilt auch höchstens 50 km/h oder weniger als Höchstgeschwindigkeit. Die in neueren Modellen verbauten Nebelscheinwerfer können parallel das Sichtfeld nach vorne erhöhen. „Den Einsatz des Fernlichts sollten Sie hingegen in jedem Fall vermeiden, da dieses im Zweifel nicht nur den Gegenverkehr erheblich behindert, sondern zudem vom Nebel reflektiert wird“. Bei erheblicher Sichteinschränkung können die Umgebungsgeräusche bei leicht geöffnetem Fenster zusätzliche Orientierung bieten. Zudem beugt ein geringer Durchzug auch einem Beschlagen der Autoscheiben vor. Die Feuchtigkeit des Nebels kann sich indes auch auf die Fahrbahnbeschaffenheit auswirken und bei niedrigen Temperaturen blitzartig gefrieren. Auch hier ist Vorsicht geboten. Ebenfalls nicht unterschätzen sollten Sie die Anstrengung, die eine Fahrt bei schlechten Sichtverhältnissen für Ihre Augen und Ihr Konzentrationsvermögen im Allgemeinen bedeutet. Wenn möglich, pausieren Sie die Fahrt, bis sich die Lage etwas entspannt.

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