Aktuelles
Natürlich steht Deine Führerscheinausbildung für uns immer an erster Stelle. Doch auch darüber hinaus hält unsere Fahrschule für Dich eine Vielzahl zusätzlicher attraktiver Angebote bereit. An dieser Stelle findest Du aktuelle Informationen und Impressionen zu Veranstaltungen, News und interessante Artikel rund ums Fahren!
So sehen Sieger aus: In unserer Rubrik Bestanden gratulieren wir unseren Fahrschülern zur erfolgreichen Führerscheinprüfung. Gerne helfen wir auch Dir dabei, Dich schon bald in die Reihe der lachenden Gewinner einzureihen! Wir beraten Dich jederzeit gerne in allen Fragen rund um die Ausbildung.
neue Trikots für die Basketballer!
10.09.2024 | FAHRSCHUL-NEWSNeue Trikots für die Basketballer des TSV. Als uns der Johannes von der Jugenbasketballabteilung des TSV Heusenstamm fragte, ob wir daran interessiert sind die Jugendbasketballer zu unterstützen, haben wir natürlich sofort zugesagt. Was dann dabei rausgekommen ist, kann man an diesen wunderschönen Trikots sehen, mit denen die Nachwuchsbasketballer demnächst bei ihren Punktspielen auf dem Court glänzen werden. Wir finden, wenn die Jungs genauso gut spielen wie sie aussehen, dann ist der Erfolg quasi schon vorprogrammiert. Auf eine erfolgreiche Saison. Wir drücken die Daumen.
Mehr erfahren >Bitte beachten sie die geänderten Büroöffnungszeiten in der Zeit vom 12.8.2024 - 15.8.2024!
11.08.2024 | FAHRSCHUL-NEWSBitte beachten. Unser Büro ist am Montag den 12.08.24 von 16.00 Uhr bis 19.00 Uhr geöffnet. Am Dientag den 13.8. sowie am Mittwoch den 14.8.24 bleibt unser Büro geschlossen. Am Donnerstag den 15.8. haben wir von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr geöffnet. Telefonisch sind wir wie gewohnt unter der 06104/101311 zu erreichen. Euer Team der Fahrschule Christoph Paul
Mehr erfahren >7 Tage Theoriekurs in den Sommerferien.
23.07.2024 | FAHRSCHUL-NEWSDu willst keine Zeit verlieren und hast in den Ferien ganz viel davon? Dann bieten wir für dich in den Sommerferien die Möglichkeit an, den Theorieunterricht für den Führerschein in 7 Tagen zu absolvieren. Starten wird das ganze am Samstag, 17.08.2024 und enden am Samstag, 24.08.2024. Am Sonntag den 18.08.2024. findet kein Theorieunterricht statt. Die Uhrzeiten sind immer vom 10.00 Uhr bis 11.30 Uhr und von 11.45 Uhr bis 13.15 Uhr Du wirst am Tag 2 Lektionen a 90 minuten zu hören bekommen und bist dann bei vorgeschriebenen 14 Lektionen nach 7 Tagen fertig. Anschließend kannst du dann ganz entspannt den Rest der Ferien geniesen oder die praktischen Stunden in Angriff nehmen. Während dieser Zeit findet keine regulärer Theorieunterricht statt. Ein genaueren Überblick über die Themen findest du hier. Nähere Infos dazu erhälst du bei uns im Büro. 06104-101311
Mehr erfahren >Stautipps / Saisonabschluss für Biker
15.11.2023 | FAHRSCHUL-WISSENLiebe/r Fahrfreund/in, ob auf Shopping-Tour oder Urlaubsreise in den Winterferien: In der Vorweihnachtszeit und um die Feiertage ist auf den Straßen einiges los. Auch außerhalb der Saison sind Staus leider ein fester Bestandteil im Leben eines jeden Autofahrers. Umso wichtiger, dass du dich auf solche Situationen vorbereitest. Damit du nicht die Geduld verlierst, wenn gar nichts mehr geht, haben wir in diesem Monat Fahrtipps zu Stauvermeidung und -vorbereitung für dich zusammengestellt. Während das Verkehrsaufkommen zum Jahresende ansteigt, verschwinden Motorradfahrer langsam von den Straßen. Bei fallenden Temperaturen und schwindendem Tageslicht heißt es für Biker schweren Herzens vorübergehend Abschied nehmen. Welche Vorkehrungen unerlässlich sind, damit deine Maschine die Winterpause unbeschadet übersteht, erfährst du in unseren "Biker-News". Allzeit eine gute und sichere Fahrt wünscht dir {signatur}
Mehr erfahren >Unfallflucht: (K)ein Bagatelldelikt!? Unser Experte klärt Dich auf!
15.05.2023 | FAHRSCHUL-WISSENEtwa jeder vierte Unfallbeteiligte in Deutschland entfernt sich unerlaubt vom Unfallort. Nicht alle handeln dabei vorsätzlich. Strafrechtliche Konsequenzen drohen ihnen trotzdem. Unfallflucht zählt zu den häufigsten Verkehrsdelikten auf deutschen Straßen. Rund eine halbe Million Fahrer machen sich hierzulande Jahr für Jahr strafbar, indem sie sich nach einer Kollision unerlaubt vom Unfallort entfernen. Dabei werden viele unwissentlich zu Verkehrssündern: Insbesondere bei Bagatellschäden sind sich Unfallverursacher der Rechtslage nicht bewusst. Doch diese könnte sich in Zukunft ändern: In jüngster Zeit wurden Pläne des Justizministers Marco Buschmann (FDP) bekannt, wonach der Tatbestand der Fahrerflucht möglicherweise gelockert werden soll. Demnach soll das unerlaubte Entfernen vom Unfallort in Fällen ohne Personenschaden von einer Straftat zur Ordnungswidrigkeit herabgestuft werden. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) und der Deutsche Richterbund (DRB) äußerten sich skeptisch zu dem Reformvorschlag. Laut einem Sprecher des Justizministeriums befinden sich die Überlegungen zurzeit noch in einem frühen Stadium, bis auf weiteres gilt für sämtliche Verkehrsunfälle die bestehende Gesetzeslage. Um deren Tücken wissen wir: „Bei geringen oder gar nicht erkennbaren Schäden sind sich viele Verkehrsteilnehmer nicht bewusst, wie sie sich als Verursacher korrekt verhalten müssen.“ Dabei obliegt die ordnungsgemäße Abwicklung eines Unfalls vollständig der Verantwortung des Verursachers. Leider erliegen noch immer viele Fahrer dem Irrglauben, dass es ausreicht, einen Zettel mit den eigenen Daten am beschädigten Fahrzeug zu hinterlassen. Ist der Geschädigte an der Unfallstelle nicht anzutreffen, muss aber unabhängig des entstandenen Schadens zuallererst die Polizei informiert werden. Erst dann ist es erlaubt, den Unfallort zu verlassen. Auch, wer sich nur kurzzeitig von der Unfallstelle entfernt, ohne vorher Meldung zu machen, macht sich der Fahrerflucht schuldig und riskiert schwerwiegende Konsequenzen. Ein angezeigter Unfall ist eine Ordnungswidrigkeit, die Folgen sind eine mündliche Verwarnung oder ein Bußgeld. Fahrerflucht konstituiert hingegen laut §142 StGB eine Straftat und wird entsprechend geahndet. Bei Verurteilung drohen mehrmonatige Fahrverbote, Führerscheinentzug und je nach Schwere des Schadens bis zu drei Jahre Freiheitsentzug. Zusätzlich zu den strafrechtlichen Folgen kann auch die Versicherung Regressforderungen in Höhe von bis zu 5000 Euro geltend machen. Unwissenheit oder Schock wirken sich indes nicht strafmildernd aus. Wir appellieren deshalb, als Unfallverursacher einen kühlen Kopf zu bewahren und sich nicht leichtfertig von der Unfallstelle zu entfernen: „Die Entscheidung, ob der entstandene Schaden eine Meldung rechtfertig, liegt nicht im Ermessen des Verursachers. Wenn der Halter des beschädigten Fahrzeugs nicht auffindbar ist, informieren Sie in jedem Fall die Polizei. Selbst wenn der Geschädigte Sie zur Weiterfahrt auffordert, tauschen Sie sicherheitshalber Personalien aus.“ Gibt es vor Ort keine unmittelbare Möglichkeit, den Unfall polizeilich zu melden, sind Unfallverursacher gesetzlich verpflichtet, eine angemessene Zeit abzuwarten, um der Mitteilungspflicht nachzukommen und den Geschädigten zu informieren. Als Richtwert gilt abhängig von den äußeren Umständen eine Zeitspanne zwischen 30 und 60 Minuten. Taucht der Fahrzeughalter in dieser Zeit nicht auf, führt der anschließende Gang dann ohne Umwege zur nächstgelegenen Polizeidienststelle.
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