Fragen und Antworten

Wie viele theoretische Pflichtstunden muss ich absolvieren? Welche Sonderfahrten benötige ich für die praktische Führerscheinprüfung? Egal, welche Frage Dir im Kopf herumspukt, wir haben die Antworten! Hier findest Du die wichtigsten Informationen rund um die Führerscheinausbildung auf einen Blick.

Eine erfolgreiche Führerscheinausbildung ist aber immer auch von persönlichen Faktoren abhängig. Deshalb stimmen wir unser Ausbildungskonzept gemäß Deiner individuellen Bedürfnisse gemeinsam mit Dir ab.

Wir freuen uns, Dich hierzu in unserer Fahrschule zu einem unverbindlichen Beratungsgespräch begrüßen zu dürfen! Vereinbare gleich online einen Termin.

WIE VIELE THEORIESTUNDEN BENöTIGE ICH?

Der Theorieunterricht ist in 12 Grundeinheiten unterteilt, diese sind Pflicht bei Ersterwerb.  Falls ihr schon einen Führerschein besitzt, reduzieren sich die Grundunterrichte auf 6 Unterrichtseinheiten. Für jede Führerscheinklasse sind klassenspezifische Zusatzunterrichte vorgeschrieben. z.B.:

Kl. B (Auto) 2 Unterrichtseinheiten

Kl. A1, A2, A  ( Motorräder)  4 Unterrichtseinheiten

Jede Lektion dauert 90 minuten.

WIE VIELE FAHRSTUNDEN BENöTIGE ICH?

12 Sonderfahrten sind gesetzlich vorgeschrieben. Diese setzen sich aus 5 Stunden a 45 Minuten auf Landstrassen, 4 x 45 Minuten auf der Autobahn und 3 x 45 Minuten bei Dunkelheit. Diese Sonderfahrten werden gegen Ende der Ausbildung durchgeführt. Wie viele Übungsstunden Du benötigst, hängt davon ab, wie schnell Du Dich im laufenden Verkehr einfügst und sicher fühlst.

Bei Führerscheinerweiterungen oder auch bei Aufstiegsprügungen gelten andere Regelungen.

Näheres dazu findest du hier.

WIEVIEL KOSTET MICH EIN FüHRERSCHEIN?

Die Kosten für den Führerschein setzen sich zusammen aus dem Grundbetrag (GB), den Übungsfahrten (ÜF) und den Sonderfahrten (SF). GB und SF sind Festpreise. Die Variable besteht in den Übungsfahrten. Es ist halt so: während Max etwas mehr Zeit braucht, um die nötige Sicherheit zu bekommen, ist Lena überdurchschnittlich schnell bereit für die Prüfung und benötigt entsprechend weniger Stunden. Hinzu kommt noch die Beträge für die Vorstellung zu den beiden Prüfungen in Theorie und Praxis. Zusätzlich fallen (fahrschulunabhängig) dann noch die TÜV- Gebühren für die Theoretische und die Praktische Prüfung an.

ANTRAG

Wie lange dauert es bis die Führerscheinstelle meinen Antrag bearbeitet hat und ich zur Theorieprüfung kann?

  • Ca. 6-8 Wochen, also bitte die Unterlagen für den Antrag so schnell wie möglich zur Führerscheinstelle bringen.

Welche Unterlagen benötige ich, um den Antrag bei der Führerscheinstelle abzugeben wenn ich noch keinen anderen Führerschein besitze?

  • Antrag (erhältst du bei uns in der Fahrschule)
  • Bescheinigung Erste-Hilfe-Kurs 
  • Passbild (biometrisch)
  • Sehtest
  • Personalausweis

zusätzlich bei BF17:

  • Antrag BF17 (Beide Erziehungsberechtigte müssen unterschreiben) 
  • Beiblatt BF17 (pro Begleitperson ein Beiblatt)
  • Je Begleitperson eine Kopie vom Führerschein (Vorder- und Rückseite)

Welche Unterlagen benötige ich, um den Antrag bei der Führerscheinstelle abzugeben wenn ich schon einen Führerschein besitze?

  • Antrag (erhältst du bei uns in der Fahrschule)
  • Passbild (biometrisch)
  • Sehtest (falls letzter Führerschein schon länger als zwei Jahre zurück liegt.

zusätzlich bei BF17:

  • Antrag BF17 (Beide Erziehungsberechtigte müssen unterschreiben)
  • Beiblatt BF17 (pro Begleitperson ein Beiblatt)
  • Je Begleitperson eine Kopie vom Führerschein (Vorder- und Rückseite)

FAHRSTUNDEN

Ab wann kann ich Fahrstunden abmachen?

  • Sobald du den Theorieunterricht besucht hast.

Wie kann ich eine Fahrstunde absagen?

  • Du kannst Fahrstunden generell per Telefon, SMS oder persönlich bei deinem Fahrlehrer absagen. Solltest du per Whatsapp oder SMS abgesagt haben, benötigst Du dringend ein Feedback von uns. Wenn wir nicht reagieren versuche es per Telefon, da wir eventuell Deine Nachricht nicht bekommen haben.
    Fahrstunden sind rechtzeitig abzusagen! (24-48 Stunden vorher)

Muss ich eine zu spät abgesagte Fahrstunde bezahlen?

  • Ja, grundsätzlich schon. Denn Fahrschule ist ein Termingeschäft, Stunden, die nicht wahrgenommen werden, können von uns nicht mehr nachbesetzt werden und bedeuten einen Verdienstausfall. Wir bitten dich daher um Verständnis. Deshalb ist es wichtig deine Fahrstunden so früh wie möglich abzusagen. Wir versuchen für dich einen Ersatz zu finden. Falls das gelingt, musst du die Fahrstunde nicht bezahlen.

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