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Motorradfahren mit der Klasse B196

17.05.2020 | FAHRSCHUL-NEWSMotorradfahren mit der Klasse B196

  • Ab Dezember 2019 haben erfahrene Autofahrer eine einfache Möglichkeit, Motorräder der Klasse A1, also Leichtkrafträder mit dem Führerschein B196 zu fahren. 

    • max 125ccm
    • max 11KW/15PS

    Nach einer Fahrerschulung können somit diese Krafträder in Deutschland gefahren werden, ohne dass die dafür vorgeschriebene vollständige Ausbildung durchlaufen werden muss. Es gibt keine theoretische oder praktische Prüfung. 

    Durch die Neuregelung können bereits erfahrene Autofahrer ihren Pkw-Führerschein relativ einfach und preiswert auf leichte Motorräder erweitern und sich damit eine zusätzliche Mobilitätsoption verschaffen.

    Voraussetzung für die Erweiterung der Klasse B mit der Schlüsselziffer 196, die übrigens nur in Deutschland anerkannt wird:

    •  eine Fahrerschulung mit mindestens vier theoretischen und fünf praktischen Unterrichtseinheiten zu jeweils 90 Minuten

    • Vorbesitz der Pkw-Klasse B für mindestens 5 Jahre

    • Mindestalter 25 Jahre

    Für nähere Infos wann der nächste Kurs beginnt, schreiben sie uns bitte eine Email oder melden Sie sich bei uns im Büro. 

    info@fahrschule-paul.com

    06104-101311

 

 

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