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Aktuelles

Natürlich steht Deine Führerscheinausbildung für uns immer an erster Stelle. Doch auch darüber hinaus hält unsere Fahrschule für Dich eine Vielzahl zusätzlicher attraktiver Angebote bereit. An dieser Stelle findest Du aktuelle Informationen und Impressionen zu Veranstaltungen, News und interessante Artikel rund ums Fahren!

So sehen Sieger aus: In unserer Rubrik Bestanden gratulieren wir unseren Fahrschülern zur erfolgreichen Führerscheinprüfung. Gerne helfen wir auch Dir dabei, Dich schon bald in die Reihe der lachenden Gewinner einzureihen! Wir beraten Dich jederzeit gerne in allen Fragen rund um die Ausbildung.

Interessantes Gerichtsurteil zum Thema parken!

08.12.2013 | FAHRSCHUL-NEWS

Wird ein Fahrzeug vor einer Garage abgestellt, kann die Polizei das Fahrzeug auf Kosten des Fahrzeughalters abschleppen lassen Das VG Köln hat mit Urteil vom 28.05.2008 (AZ: 20 K 2227/07, ADAJUR Dokument Nr. 80202) entschieden, dass die Polizei berechtigt ist ein Fahrzeug, welches vor einer Garage abgestellt wurde, abschleppen zu lassen. Die Kosten dieser Abschleppmassnahme sind von dem betroffenen Fahrzeughalter zu bezahlen. In dem vorliegenden Fall hatte die Fahrzeugführerin das Fahrzeug am Tattag vor einer privaten Garage geparkt. Obwohl an dieser Stelle eine Parkflächenmarkierung vorhanden war, war die Maßnahme der Polizei rechtmäßig. Ausschlaggebend war, dass der Nutzungsberechtigte während dieser Zeit weder aus der Garage raus noch rein fahren konnte. Es lag daher sowohl ein Verstoß gegen § 12 Abs. 3 Nr. 3 StVO als auch gegen § 1 Abs. 2 StVO vor. § 12 Abs. 3 Nr. 3 StVO verbietet das Parken vor Grundstücksein- und Grundstücksausfahrten. § 1 Abs. 2 StVO besagt, dass sich ein Verkehrsteilnehmer so zu verhalten hat, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird. Durch das Abstellen des Fahrzeugs vor der Garage wurde der Nutzungsberechtigte der Garage konkret daran gehindert, die Grundstücksausfahrt zu nutzen. Auf ein Verschulden des Fahrzeugführers kommt es hier nicht an. VG Köln vom 28.05.2008   Mehr interessante Urteile findest du hier.

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Die besten Autofahrer fahren auch Motorrad

15.08.2013 | FAHRSCHUL-WISSEN

Der König der Straße sein. Der Sonne entgegen kurven. Wer träumte nicht mal davon, die Welt auf einem Motorrad zu erobern? Und welche Mutter hat einen nicht ganz schnell wieder auf den Boden der Tatsachen gebracht, mit den Worten: „Kind, das ist zu gefährlich.“ Diese Erfahrungen hat auch Fahrlehrer #userContactPerson# von der #userName# gemacht. Daher bietet er in seiner Fahrschule in #userCity# - spezielle Beratungsgespräche über verantwortungsvolles Motorradfahren an. „Das Interesse am Motorradfahren ist nach wie vor da. Aber viele Fahranfänger haben die Ansage von ihren Eltern, dass sie lebensmüde wären, möchten sie einen Klasse A-Führerschein machen.“, beschreibt der Fahrprofi, der auf zwei und auf vier Rädern gern unterwegs ist, seine Beobachtungen. Diese Skepsis kann er durchaus nachvollziehen, denn nur verantwortungsvolles Motorradfahren ist für den ambitionierten Fahrlehrer eine Option. „Am besten ist es, den Motorrad- und den Autoführerschein zusammen zu machen.“, denn da sieht der erfahrene Fahrlehrer einen nachhaltig großen Lernwert, „Nur vier Theoriestunden mehr und man kann sich auch für die Theorieprüfung fürs Motorrad anmelden. Außerdem bekommt man in der Praxis das ultimative Fahrgefühl für die bestmögliche Sicherheit. Denn wer auf zwei und auf vier Rädern gut vorankommt, der ist insgesamt ein Sicherheitsgewinn für den ganzen Verkehr.“ Er selbst hat es bei seinen eigenen Fahrschülern erlebt. „Die Jungs und Mädels, die doppelt gefahren sind, hatten nicht nur höhere Lernerfolge, sondern zeigten auch mehr Verantwortungsgefühl.“ Dem Vorurteil, dass gerade junge Fahrer auf dem Motorrad rasen, kann er somit aus eigener Erfahrung widersprechen. „Ich glaube sogar, dass die besten Autofahrer nicht Männer oder Frauen sind, sondern einfach Motorradfahrer.“, fügt er mit einem Schmunzeln hinzu. Selbstverständlich nimmt der Inhaber der #userName# aus #userCity# sich persönlich Zeit, um mögliche Ängste oder Zweifel auszuräumen. „Das Motorrad ist kein Bobbycar. Die Bedenken von Eltern sind sehr wichtig und müssen ernst genommen werden. Also ist es klar, dass wir uns dafür genügend Zeit nehmen. Egal ob Mutter, Vater, Oma, Opa oder Kind, alle sind herzlich in unsere Fahrschule eingeladen, um sich über dieses Thema kostenlos beraten zu lassen.“ Kontaktdaten: #userName# #userContactPerson# #userStreet# #userPostcode# #userCity# Telefon: #userPhone# Mobil: #userMobile# Internet: #userUrl# E-Mail: #userEmail#

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