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Aktuelles

Natürlich steht Deine Führerscheinausbildung für uns immer an erster Stelle. Doch auch darüber hinaus hält unsere Fahrschule für Dich eine Vielzahl zusätzlicher attraktiver Angebote bereit. An dieser Stelle findest Du aktuelle Informationen und Impressionen zu Veranstaltungen, News und interessante Artikel rund ums Fahren!

So sehen Sieger aus: In unserer Rubrik Bestanden gratulieren wir unseren Fahrschülern zur erfolgreichen Führerscheinprüfung. Gerne helfen wir auch Dir dabei, Dich schon bald in die Reihe der lachenden Gewinner einzureihen! Wir beraten Dich jederzeit gerne in allen Fragen rund um die Ausbildung.

Eine Entscheidung fürs Leben

15.10.2014 | FAHRSCHUL-WISSEN

Die Auswahl einer Fahrschule sollte gut überlegt sein Den Führerschein macht man normalerweise nur einmal im Leben. Die Qualität der Ausbildung stellt dabei die Weichen, ob jemand ein guter, verantwortungsvoller Fahrer wird. Und doch schauen viele bei der Fahrschulwahl nur auf den Preis und entscheiden sich dann für das günstigste Angebot. Keine gute Idee, meint Christoph Paul. Als Inhaber der Fahrschule Fahrschule Christoph Paul weiß er, worauf es ankommt, wenn man junge Menschen zu verantwortungsvollen Fahrern ausbilden will: „Entscheidend ist das Verhältnis zwischen Fahrlehrer und -schüler. Wird der Ausbilder nicht ernst genommen oder gar abgelehnt, gilt das auch für das, was er vermittelt. Schüler lernen dann zwar für die Prüfung, aber nicht fürs Leben.“ Der engagierte Fahrlehrer empfiehlt, sich die infrage kommenden Fahrschulen genau anzuschauen. Denn: „Jeder Mensch ist anders. Deshalb ist nicht jede Fahrschule für jeden geeignet.“ Anstatt sich nach dem scheinbar günstigsten Angebot zu richten, sollte man sich Zeit nehmen. Bei einem persönlichen Gespräch, einer kostenlosen Theorie-Probestunde und vielleicht noch der Mitfahrt bei einer Übungsstunde können Interessenten nicht nur die Ausbilder, sondern auch die Art und Weise, wie der Stoff vermittelt wird, kennenlernen. So stellt sich schnell heraus, ob die Chemie stimmt. „Billigangebote haben übrigens ihre Tücken“, weiß Fahrlehrer Christoph Paul. „Dahinter steckt oft das Versprechen, den Führerschein garantiert schon nach wenigen Übungsstunden zu schaffen. Doch wie viele Stunden jemand braucht, kann man vorher überhaupt nicht sagen – und meldet man jemanden zur Prüfung an, der eigentlich noch nicht so weit ist, fällt er im Zweifelsfall durch.“ Das bedeutet mehr Stunden und doppelte Prüfungsgebühren. Am Ende kostet die Ausbildung dann mindestens genauso viel wie bei der Konkurrenz. Auch bei der Fahrschule Christoph Paul bemüht man sich, die Anzahl der Fahrstunden möglichst gering zu halten. „Aber zur Prüfung wird bei uns erst zugelassen, wer wirklich in der Lage ist, sie zu bestehen“, bekräftigt Inhaber Christoph Paul. „Deshalb erwarte ich von unseren Fahrlehrern, dass sie individuell auf jeden Schüler eingehen können, seine Stärken und Schwächen erkennen und ihn so auf die Prüfung vorbereiten, wie es für ihn am besten ist.“ Fahrschule Christoph Paul, Herderstrasse 1-3, 63150 Heusenstamm.

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Weniger Punkte in Flensburg

15.04.2014 | FAHRSCHUL-WISSEN

Das Verkehrszentralregister wird zum 1. Mai reformiert Ein bisschen zu rasant an einer Baustelle vorbeigefahren, unberechtigt in der Umweltzone erwischt worden oder leicht einen Außenspiegel berührt und nicht angehalten: Rund neun Millionen Bundesbürger sind in Flensburg registriert, ein Großteil wegen formaler Verstöße, die keine unmittelbare Gefahr darstellen. 
Das ändert sich nun. Am 1. Mai tritt eine Reform in Kraft, die das Verkehrszentralregister auf seinen eigentlichen Zweck reduzieren soll: schwere Verstöße, die sich auf die Verkehrssicherheit auswirken, zu registrieren und jeden, der durch mehrmalige Gefährdungen auffällt, entsprechenden Maßnahmen zu unterwerfen. „Das bedeutet nicht, dass etwa Unfälle mit leichtem Sachschaden, Beleidigungen oder Verstöße gegen Sonntagsfahrverbote nicht mehr geahndet werden“, erklärt #userInhaber#, Inhaber der #userName#. „Es gibt aber keine Punkte mehr dafür.“ Erfasst werden ab Mai nur noch Ordnungswidrigkeiten, die mit einem Bußgeld von mindestens 60 Euro belegt werden, und schwere Straftaten, für die eine rechtskräftige Verurteilung bzw. ein Fahrverbot ausgesprochen wurde. Nach dem neuen System gibt es ein bis drei Punkte, je nach Schwere des Vergehens. Und was geschieht mit den alten Punkten? „Da werden viele aufatmen“, meint Fahrlehrer #userInhaber#. „Taten, die nach der Reform nicht mehr eingetragen würden, verschwinden zum 1. Mai automatisch von der Liste. Alle verbleibenden Einträge werden dann in das neue Punktesystem umgerechnet. Aber Vorsicht: Für einige Ordnungswidrigkeiten wurde das Bußgeld erhöht, sodass sie eintragungspflichtig bleiben.“ Mit der Anzahl der vergebenen Punkte sinkt allerdings auch der Punktestand, der zur Entziehung der Fahrerlaubnis führt. „Bei acht Punkten ist Schluss“, so #userInhaber#. „Doch zum Glück bleibt die Möglichkeit, durch rechtzeitige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar den Punktestand zu verringern.“ Fragen zum neuen System und zum Punkteabbau beantwortet #userInhaber# gern unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#,#userPostcode# #userCity#.

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Sicher fahren über die Feiertage

15.12.2013 | FAHRSCHUL-WISSEN

Schon 0,3 Promille können zu viel sein Seit 2007 gilt für Fahranfänger das absolute Alkoholverbot. Immer wieder werden Stimmen laut, die diese Regelung für alle Kraftfahrer fordern. Mit durchaus stichhaltigen Argumenten, findet Fahrlehrer #userInhaber#. „Seit Inkrafttreten der Null-Promille-Regel gibt es viel weniger durch Fahranfänger verursachte Unfälle unter Alkoholeinfluss“, so der Inhaber der #userName#. „Die Jugendlichen haben nun eine ganz klare Richtschnur: Ein oder zwei Bierchen sind eben nicht okay; wer sich ans Steuer setzen will, braucht gar nicht erst mit dem Rechnen anzufangen, wieviel er noch trinken darf.“ Mit dieser Richtschnur fahren auch langjährige Führerscheinbesitzer, für die die 0,5 Promille-Grenze gilt, auf der sicheren Seite. Denn der Fahrstil kann schon bei einer geringen Menge Alkohol im Blut beeinträchtigt werden. „Was viele nicht wissen: Auch eine Fahrt mit 0,3 Promille kann zur Straftat werden“, erklärt #userInhaber#. „Dann liegt nämlich bereits die sogenannte ‚relative Fahruntüchtigkeit’ vor. Fällt man in diesem Zustand durch unsichere Fahrweise auf oder wird in einen Unfall verwickelt, kann der Führerschein weg sein – selbst wenn man den Unfall nicht verursacht hat. Selbst erfahrene Verkehrsteilnehmer müssen sich daher immer wieder kritisch fragen: Darf ich nach zwei Gläsern Bier wirklich noch ans Steuer?“ Auch wenn eine allgemeine Null-Promille-Regelung in absehbarer Zeit noch nicht aktuell wird, ist es also sinnvoll, sie sich zum persönlichen Gesetz zu machen. Gerade in der Adventszeit und über die Feiertage rät der Fahrlehrer #userInhaber# dazu, nach Feiern auf Taxen oder öffentliche Verkehrsmittel umzusteigen und das Auto bereits nach geringem Alkoholkonsum stehen zu lassen: „Einem Gläschen folgt schnell mal ein zweites, und dann ist das Urteilsvermögen oft schon beeinträchtigt. Glühwein und Schampus plus schlechte Straßenverhältnisse können eine tödliche Kombination sein.“ Tipps zum sicheren Fahren über die Feiertage gibt #userName# gern unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.

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